Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) setzen strenge Rahmenbedingungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten und sehen empfindliche Strafen bei Verstößen vor. Die DSGVO, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, sieht Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Bußgelder können verhängt werden, wenn gegen die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten, gegen die Rechte der Betroffenen, gegen die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen oder gegen Anordnungen der Aufsichtsbehörden verstoßen wird.
In Österreich ergänzt das DSG die Datenschutz-Grundverordnung und legt zusätzliche nationale Bestimmungen fest. Das DSG sieht vor, dass die österreichische Datenschutzbehörde Geldbußen gegen natürliche und juristische Personen verhängen kann. Gemäß § 30 Abs. 5 DSG können Geldbußen nicht gegen öffentliche Stellen verhängt werden, was jedoch keine Auswirkungen auf andere Sanktionen und Maßnahmen hat. Die Höhe der Geldbußen, die von der Datenschutzbehörde verhängt werden können, ist ebenfalls von Bedeutung und soll sicherstellen, dass die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind.
Die DSGVO und das DSG betonen die Bedeutung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und stellen klare Anforderungen an Unternehmen und Organisationen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die vorgesehenen Sanktionen unterstreichen die Ernsthaftigkeit, mit der Datenschutzverstöße behandelt werden, und stellen eine starke Abschreckung gegen die Nichteinhaltung dar. Es ist daher für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, sich mit diesen Vorschriften vertraut zu machen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Quellen
WKO: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Rechtsdurchsetzung und Sanktionen. Abrufbar unter: https://www.wko.at/datenschutz/eu-dsgvo-rechtsdurchsetzung-strafen
Datenschutzbehörde: Betroffenenrechte. Erhältlich unter: https://www.dsb.gv.at/aufgaben-taetigkeiten/rechte-der-betroffenen.html
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