Kollektivvertrag im Hotel- und Gastgewerbe: Kurzüberblick

Kollektivvertrag im Hotel- und Gastgewerbe: Kurzüberblick

Das Arbeitszeitgesetz (AZG) spielt im österreichischen Arbeitsrecht eine zentrale Rolle. Es regelt die Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und dient dem Schutz ihrer Gesundheit sowie der Sicherstellung einer ausgewogenen Work-Life-Balance. In diesem Blogbeitrag gehen wir zunächst auf die allgemeinen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ein, um anschließend auf die speziellen Regelungen des Kollektivvertrages für das Hotel- und Gastgewerbe einzugehen.

Allgemeine Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes
Das österreichische Arbeitszeitgesetz legt fest, dass die Normalarbeitszeit 40 Stunden pro Woche beträgt. Überstunden sind grundsätzlich zulässig, unterliegen aber strengen Regelungen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Überstunden dürfen nur in einem gesetzlich festgelegten Rahmen geleistet werden und müssen entsprechend entlohnt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Ein wichtiger Aspekt des Arbeitszeitgesetzes ist die Regelung der Ruhezeiten. Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. Darüber hinaus sind Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich von der Arbeit freizustellen, wobei das Gesetz bestimmte Ausnahmen vorsieht.

Der Kollektivvertrag im Gastgewerbe

Im Hotel- und Gaststättengewerbe gelten besondere Regelungen, die in einem Kollektivvertrag festgelegt sind. Dieser wird zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern ausgehandelt und enthält detaillierte Regelungen zu Arbeitszeiten, Überstunden, Entlohnung und weiteren Arbeitsbedingungen.
Für das Jahr 2023 wurde im Hotel- und Gaststättengewerbe ein Kollektivvertragsabschluss erzielt, der eine durchschnittliche Erhöhung der Mindestlöhne und -gehälter um 9,3 % vorsieht. Dieser Abschluss trägt den besonderen Anforderungen und Belastungen der Branche Rechnung und soll die Attraktivität der Arbeitsplätze im Gastgewerbe erhöhen.

In diesem Kollektivvertrag befinden sich andere Bestimmungen, welche speziell für die Arbeitszeiten relevant sind. Es empfiehlt sich einen Vergleich zum Arbeitszeitgesetz zu ziehen, um sich hier auf die einschlägigen Bestimmungen beziehen zu können. Hier stelle ich Ihnen zusätzliche Quellen zur Verfügung.

Fazit
Das Arbeitszeitgesetz und der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe bilden zusammen ein umfassendes Regelwerk, das die Arbeitsbedingungen in Österreich gestaltet. Während das Arbeitszeitgesetz allgemeine Rahmenbedingungen vorgibt, ermöglicht der Kollektivvertrag branchenspezifische Anpassungen, die den Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gerecht werden.

Quellen
·      Arbeitszeit in Österreich: Das müssen Sie beachten – Talentra
·      Kollektivverträge Gastronomie (inkl. Kaffeehäuser) und Hotellerie – WKO
·      Arbeitszeit in Österreich in der Übersicht – Arbeit&Wirtschaft

 

Bildquellen

  1. Thitiwat.Day.stock.com; Stockmedien ID: 218357457

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